Als Auftrag des Netzwerktreffens im März 2023 an der Uni Bremen hat sich eine temporäre Arbeitsgruppe mit dem Ziel gebildet, Vorschläge für die Weiterentwicklung der Arbeits- und Organisationsstruktur unseres Netzwerks zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe hat drei Vorschläge herausgearbeitet, die im Folgenden dargestellt werden. Durch Anklicken der grauen Balken erhalten Sie weitere Informationen und Einschätzungen der Arbeitsgruppe zu diesen drei Optionen.
Weiter unten haben Sie als Mitglied des Netzwerks SLB/SLC bis zum 15.12.2023 die Möglichkeit, darüber abzustimmen und mitzuentscheiden, wie sich das Netzwerk Ihrer Meinung nach weiterentwickeln sollte.
Im Anschluss wird diese Umgfrage ausgewertet und aus dem Ergebnis eine Beschlussvorlage erarbeitet, die beim nächsten Netzwerktreffen vorgestellt wird.
Variante 1: Offenes Netzwerk
Merkmale und potenzieller Weg zur Umsetzung
- Das Netzwerk SLB/SLC besteht bislang schon als offenes Netzwerk. Diejenigen, die aktiv sind, tun dies aus persönlichem Engagement auch im Rahmen ihrer Funktion an der jeweiligen Hochschule bzw. Arbeitsstelle.
- Die formale / juristische Struktur könnte bestehen bleiben.
- Strukturelle und inhaltliche Veränderungen können durch Absprachen und Abstimmungen informell jederzeit umgesetzt werden.
- Aufruf zum Kommentieren (Kommentarfeld unten):
- Wie könnten / sollten sich die internen Organisationsstrukturen innerhalb des offenes Netzwerks weiterentwickeln?
- Soll es beispielsweise einen gewählten Vorstand geben, der interne Prozesse steuert, koordiniert und intiiert?
- Sollte es regelmäßige Wahlen geben, um bestimmte Posten zu verteilen?
- Wie soll künftig mit finanziellen Verpflichtungen (Ausgaben, Kosten) umgegangen werden?
Andere Beispiele:
- Netzwerk Tutorienarbeit an Hochschulen http://www.tutorienarbeit.de/
(Kontaktperson an der FU: https://www.fu-berlin.de/sites/career/qualifizierung/index.htm) - Netzwerk PeerLearning https://netzwerkpeerlearning.wordpress.com
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Variante 2: AKS-Arbeitsgruppe (Arbeitskreis der Sprachenzentren an Hochschulen)
Merkmale und potenzieller Weg zur Umsetzung
Der Arbeitskreis der Sprachenzentren ist ein eingetragener Verein. Dem AKS gehören über 150 Sprachenzentren an.
Der AKS fördert das Lehren und Lernen von Fremdsprachen an Universitäten und Hochschulen und unterstützt hierzu die Belange der in diesem Bereich tätigen Einrichtungen, Organisationen und Personen. Er bietet allen Institutionen und Personen, die auf den Gebieten der sprachpraktischen und sprachdidaktischen Ausbildung, Fortbildung sowie Forschung tätig sind, ein Forum für gemeinsamen Erfahrungs- und Informationsaustausch.
Das Netzwerk SLB/SLC könnte versuchen sich dem AKS anzuschließen. Denkbar wäre das entweder als Arbeitsgruppe, deren Arbeit sich unter dem Dach des AKS organisiert, oder eher mit Blick auf die Standardisierung von Kompetenzen und Ausbildung in Richtung einer Zertifizierung.
Zur Umsetzung: Wir müssten zunächst ins Gespräch mit dem Vorstand des AKS kommen und gegenseitige Ziele klären. Es ist aktuell noch nicht sicher, in welcher Form wir als AG in den AKS integriert werden könnten. Ebenso ist nicht geklärt, ob der AKS sich damit einverstanden erklären würde, Kosten des Netzwerks zu übernehmen und z.B. die Webseite des Netzwerks zu betreiben und dem Netzwerk sein eigenes Profil zu gewähren, z.B. Fachtagungen, den “Treffpunkt”, Ausbildungsmodule etc.
Beispiele:
- UNIcert
- FOBIcert
- AG Publikationen
- AG Öffentlichkeit
- AG Selbstgesteuertes und kooperatives Lernen
Chancen | Risiken |
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Variante 3: Eingetragener Verein
Merkmale und potenzieller Weg zur Umsetzung
- Satzung muss erstellt werden (inkl. z.B. Vereinszweck, Namen, Sitz, Regelungen über Ein- und Austritt, evtl. Beitragspflichten)
- gegründet von mindestens sieben Personen
- bestimmte Ämter müssen vergeben sein: Vorsitzende / Stellvertreter*innen, Kassierer*in, Schriftführer*in, Beisitzer*innen, evtl. Beirat (kann beratende Funktion innehaben)
- Gemeinnützigkeit kann beantragt werden
- Finanzielle und steuerrechtliche Fragen werden wichtig, z.B. Vereinskonto oder Regelungen, wenn Gebühren für Ausbildung, Zertifikate, Materialien und “Übungsleiter*innen” verlangt werden.
- geschätzte Kosten der Vereinsgründung
- Notargebühr: ca. € 70
- Eintrag beim Amtsgericht: € 75
- ein größerer Posten könnte eine eventuell notwendige juristische Beratung darstellen
- regelmäßig: Vorstands- und Satzungsänderungen müssen in notariell beglaubigter Form dem Registergericht gemeldet werden
- regelmäßig: Kontoführungsgebühren
Beispiele:
- Gesellschaft für Schreibdidaktik und Schreibforschung https://gefsus.de
- Gesellschaft für Schlüsselqualifikation https://gfsk.org
Chancen | Risiken |
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Kommentare
Gerne können Sie zusätzlich zur Abstimmung die oben dargestellten Vorschläge kommentieren oder ergänzen. Bitte verwenden Sie dazu untenstehendes Kommentarfeld